Wichtig: Fristverlängerungsgesuche für vorhergehende Perioden können nicht über das eFristen-Portal verlängert werden.

Für die Erfassung einer Fristverlängerung bis 31. Dezember benötigen Sie die PID gemäss Aufdruck auf der Ihnen zugestellten Steuererklärung.

Fristverlängerungen über den 31. Dezember können nicht über das Internet beantragt werden. In diesen Fällen können schriftlich begründete Gesuche per E-Mail oder in Briefform bei der Kantonalen Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass die erste Fristverlängerung kostenlos ist. Für die zweite und jede weitere Fristverlängerung werden Gebühren von je Fr. 25.-- mit der Schlussrechnung erhoben.

Periode:
PID:
Gewünschte Frist:
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